Funktion & Ort

Die Aufstellung römischer Porträts kann nur im Rahmen der politischen und gesellschaftlichen Bedingungen ihrer Zeit verstanden werden.

Die Funktion eines Porträts liegt grundsätzlich in der Ehrung und Steigerung des Ansehens der dargestellten Person. In einer Gesellschaft, in der sich der Status einer Person daran messen ließ, wieviel Respekt und öffentliche Anerkennung sie erhielt, hatten Porträts im Geflecht sozialer und politischer Beziehungen einen hohen Stellenwert.

Der Ort, an dem ein Porträt aufgestellt wurde, gibt erste Aufschlüsse über mögliche Stifter und Anlässe. Die Skala reicht von Ehrenstatuen auf Staatskosten an prominenten öffentlichen Plätzen über Ehrungen in Wohnhäusern bis zu Porträts, die die Dargestellten selbst in Auftrag gaben, um sie im Haus, Grab oder Heiligtum aufzustellen.

Ehrenstatuen waren die prominenteste Gattung römischer Porträts. Sie waren grundsätzlich Stiftungen Dritter und wurden nicht vom Geehrten selbst dediziert. Durch die Wahl von Statuentyp und Aufstellungsort wurden Rangunterschiede deutlich.

Ahnenporträts und andere Porträts im Haus spielen in der Forschung eine wichtige Rolle, denn sie scheinen in spezifisch römischen Funktionszusammenhängen zu stehen.

Porträts am Grab hatten vor allem kommemorative Funktion. Diese Form der Selbstdarstellung war nicht an hohen gesellschaftlichen oder politischen Status gebunden. Die Ikonographie von Grabmälern mit Porträts ist darum besonders vielfältig.