Wurden römische Kaiserporträts als offizielle „Staatskunst“ verbreitet?

In der archäologischen Literatur ist häufig vom Kaiser als handelndem Subjekt die Rede, wenn es um den Entwurf und die Verbreitung kaiserlicher Porträts geht. Das könnte zu dem Schluss führen, dass römische Kaiser oder die kaiserliche Administration aktiv für die Verbreitung und Aufstellung von Kaiserporträts sorgten. Doch trifft diese Annahme nur sehr begrenzt zu.

Freiwillige Ehrungen

Für die Verbreitung der Bildnisse römischer Kaiser war es sehr wichtig, dass die meisten Porträtstatuen der Kaiser als Ehrenstatuen gestiftet wurden. Eine Ehrenstatue kann selbstverständlich nicht von der geehrten Person selbst aufgestellt werden. Nur eine Statue, die von Einzelpersonen, Gruppen oder dem Rat eines Gemeinwesens beschlossen und aufgestellt wird, erfüllt wesentliche Funktionen einer Ehrung, indem sie Loyalität und Respekt der Stifter gegenüber dem Kaiser zum Ausdruck bringt. Es gab keine kaiserlichen Gesetze, die die Errichtung von Kaiserstatuen in Städten vorschrieben. Die Ehrungen hatten demnach aus kaiserlicher Perspektive den Charakter freiwilliger Leistungen, was ihren Wert als Ehrung ausmachte.

Kaiserliche Kontrolle

Ostentative Freiwilligkeit bedeutet nicht, dass es keinen Druck auf wohlhabende Einzelpersonen, städtische Gremien und Vereine gab, ihre Loyalität gegenüber dem Kaiser durch eine Statuenehrung zum Ausdruck zu bringen. So wurde Soldaten ein Beitrag für die Bildwerke im Fahnenheiligtum ihrer Einheit vom Sold abgezogen; Städte legten fest, welche Form von Kaiserbildnissen von Amtsinhabern finanziert werden mussten; und wer kein Kaiserbildnis in seinem Haus hatte, obwohl er es sich leisten konnte, machte sich verdächtig. Bekanntlich war die Ablehnung von Kaiserbildnissen und ihrer Verehrung ein Grund für die Verfolgung von Christen.   Die Aufnahme des Kultes für den Genius des Kaisers in den häuslichen Larenkult führte zur Aufstellung kleiner bronzener Statuetten, eine Gattung, in der Porträtähnlichkeit nicht angestrebt wurde. Direkte kaiserliche Kontrolle war gegeben, wenn die Erlaubnis zur Einrichtung eines öffentlichen Kultes für den lebenden Kaiser eingeholt werden musste.

Briefe von Arrian und Plinius enthalten Bitten an den kaiserlichen Adressaten, Bildnisse in die betreffende Provinz zu schicken. Die Qualität der lokal hergestellten Bildnisse wird beklagt; aus Rom erwartet man sich offenbar Exemplare, die dem Kaiser besser gerecht werden. Daraus ist zu schließen, dass der Kaiser bzw. die kaiserliche Verwaltung auf solche Anfragen reagieren und Porträts aus Werkstätten, die das kaiserliche Vertrauen genossen, beschaffen und verschicken konnte. Der Umgang mit bereits bestehenden Kaiserbildnissen war nicht frei, wie Nachrichten über Prozesse nach einer Anklage wegen crimen maiestatis belegen. Zerstörung und respektloser Umgang mit Kaiserbildnissen wurde demnach auf Betreiben des Kaisers strafrechtlich verfolgt.

Kaiser als Auftraggeber

In einigen Fällen war es unvermeidlich, dass der Kaiser als Auftraggeber auftrat. Die Münzstätten der Reichsprägung, die der kaiserlichen Verwaltung unterstanden, brauchten verbindliche Vorlagen für die Münzbildnisse der regierenden Kaiser.

Für den Treueeid brauchte das Heer Kaiserbildnisse, vor denen die Zeremonie abgehalten werden konnte. Bei solchen Amtshandlungen gibt es keinen Raum für private Initiative, so dass staatliche Stellen und damit in letzter Instanz der Kaiser als Auftraggeber fungierten.

Für offizielle Zwecke musste sehr bald nach Regierungsantritt eines Kaisers ein Kaiserbildnis zur Verfügung stehen. Bei kurzlebigen Kaisern ist besonders gut zu beobachten, dass die Verbreitung neuer Kaiserbildnisse sehr schnell erfolgte. Denn auch von Kaisern des 3. Jahrhunderts n.Chr., die nur wenige Wochen regierten, gibt es Münzbilder.

In Ausnahmefällen gab der Kaiser auch großformatige Statuen mit seinem Bildnis in Auftrag. Sie sind so selten, dass wir keine epigraphischen Zeugnisse dafür besitzen. Die Beispiele, die in der antiken Literatur erwähnt werden, verdanken ihre Nennung meist der Missbilligung, die sie hervorriefen. Der Versuch Caligulas, seine Porträtstatue im Tempel von Jerusalem aufstellen zu lassen, führte z.B. zu heftigem Widerstand der jüdischen Bevölkerung, die einen Bruch des biblischen Bilderverbots gerade an diesem Ort nicht dulden konnte.

Die Aufstellung von Kaiserbildnissen war Teil einer gesellschaftlichen und politischen Praxis, die geschriebenen und ungeschriebenen Regeln folgte. Da die Kaiser in diesem System auf Loyalitätsbekundungen ihrer Untertanen angewiesen waren, übten sie entsprechenden Druck aus. Doch durfte dieser Druck nach Möglichkeit nicht offen artikuliert werden. Sanktionen wegen fehlender Bereitschaft zur Errichtung von Kaiserbildnissen wurden nicht vom Kaiser verhängt, sondern blieben Städten und anderen Körperschaften überlassen. Andererseits war allgemein bekannt, dass kaiserliche Wohltaten ohne entsprechendes Wohlverhalten nicht zu erwarten waren.

Obwohl direktes kaiserliches Eingreifen die Ausnahme war, garantierte die soziale Kontrolle eine so homogene Verbreitung von Bildnissen im römischen Reich, die sich eng an den Vorgaben des kaiserlichen Hofes orientierten, dass der Anschein einer zentralen Lenkung entsteht. Die Prozesse, die hinter diesem Ergebnis stehen, sind aber so dezentral und differenziert, dass von einer „Staatskunst“ nach heutigem Verständnis keine Rede sein kann.

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 Funktionen: Herrscherstatuen
Funktion & Ort: Ehrenstatue