Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verbundzentrale des GBV (VZG) ist bemüht diesen Webauftitt und mobile Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.viamus.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Aufgrund der Überprüfung gemäß Selbsteinschätzung nach BITV-Test ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen nur eher nicht vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.

Die Webseite http://www.viamus.de/ deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten, sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 ist aus den folgenden Gründen noch nicht abschließend barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Unsere Webauftritte enthalten keine Informationen in Gebärdensprache und in leichter Sprache. Begründung: Nach Rücksprachen mit entsprechenden Verbänden wird die Vorlesefunktionder persönlichen Screenreader bevorzugt, daher verzichtet die Website auf dieses Angebot. Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in unseren Webauftritten veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.

In den Webauftritten eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.) Begründung: Unverhältnismäßige Belastung Dokumente, die vor Juli 2020 eingestellt wurden sind gegebenenfalls nicht barrierefrei. Aufgrund der sehr großen Anzahl der Dokumente, können diese nicht in ein barrierefreies Format umgewandelt werden, da zum Teil die Ausgangsformate fehlen und eine nachträgliche Bearbeitung der Dokumente unverhältnismäßig arbeitsaufwendig ist.

Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter barrierefreiheit@gbv.de

Begründung: Ausnahme § 9 Absatz 2 Nr. 2 NBGG :
Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen eventuell nicht barrierefrei vor.

  • In den Webauftritten eingebundene Videos

Begründung:
Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.

  • Es fehlen in weiten Teilen alternative Text-Inhalte für Bilder
  • Eine sinnvolle Reihenfolge der Tabs ist bei eingeschalteten CSS nicht immer gegeben
  • der Kontrast des Headers und des Footers ist zu gering
  • Die Webseite ist nur teilweise ohne Maus zu nutzen
  • Inhalte sind nicht immer fortlaufend (bei eingeschaltetem CSS) gegliedert
  • nicht alle Bereiche sind überspringbar
  • die aktuelle Position des Fokus ist nicht immer ersichtlich
  • die sichtbare Beschriftung ist nicht fortlaufend Teil des zugänglichen Namens
  • die Hauptsprache der Seite ist nicht angegeben
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht ausgezeichnet
  • Nicht alle interaktiven Bedienelemente haben programmatische ermittelbare Namen und Rollen

Begründung:
Ausnahme nach § 9 Absatz 2 NBGG

Inhalte, die vor dem 23. September 2019 archiviert werden, müssen nicht barrierefrei umgesetzt werden, außer sie werden für die Durchführung von Verwaltungsverfahren benötigt. Nur wenn die archivierten Webseiten inhaltlich (nicht technisch) aktualisiert werden, müssen sie barrierefrei angepasst werden.

Darüber hinaus arbeiten wir an einer neuen, barrierearmen Version dieses Webauftritts.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.09.2020 erstellt und auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unseren Webauftritten auf erläuterungsbedürftige Inhalte oder Inhalte, die schwer zugänglich sind, stoßen:

barrierefreiheit@gbv.de

Verbundzentrale des GBV (VZG)
Platz der Göttinger Sieben 1
37073 Göttingen

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de